Passive / Fördernde Mitgliedschaft in der Feuerwehr Burg

Am vergangenen Sonntag, den 16. Juni 2024 fand bei uns wieder ein Frühshoppen für alle Passiven Mitglieder samt Partner/in unserer Wehr statt. Für deftiges Essen (von der Burg-Klause), kühle Getränke und gute Musik war natürlich gesorgt.

Neu in diesem Jahr: Es wurde jede Menge Spiel und Spaß für die ganz kleinen geboten. Neben einer Hüpfburg, unserem "Spritzenhaus" und Kinderschminken boten wir den Kids auch Fahrten mit unserem Löschfahrzeug (LF 20 KatS) an. 

Am Nachmittag wurde ein Kuchenbuffet geboten, was wie immer sehr gut angenommen wurde.

 

Was ist eigentlich "Passive Mitgliedschaft" in der Freiwilligen Feuerwehr?

Als förderndes Mitglied kannst DU die Freiwillige Feuerwehr Burg auf Fehmarn unterstützen, ohne gleichzeitig aktiv in der Wehr tätig zu werden. Wir erklären dir, wie das funktioniert:

Als aktives Mitglied ist man 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag und bei jedem Wetter zu Einsätzen bereit. Und das Ehrenamtlich und Unentgeltlich!

Als Passives Mitglied jedoch, bist du nicht im Einsatzdienst tätig, hilfst uns dafür aber mit einer jährlichen, finanziellen Spende. Und darüber sind wir jedem Einzelnen Passiven/Fördernden Mitglied auch unendlich dankbar! 

Es sind auch keine weiteren Rechte oder Pflichten mit der Passiven Mitgliedschaft verbunden.

Die Aufnahme erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung.

Auch Du kannst bei uns Passives/Förderndes Mitglied werden.


Lade einfach unser Beitrittsformular (PDF-Datei) herunter und folge den Ausfüllhinweisen.
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AntragsformularAntragsformular

 

  • Grillfest für unsere Passiven/Fördernden Mitglieder
Als Dank und Anerkennung, für die finanzielle Unterstützung, an unsere fördernden Mitglieder, auf die in der heutigen Zeit wohl jede Feuerwehr angewiesen ist, um unter anderem ihre Ausrüstung auf einem zeitgemäßem Stand halten zu können, richten wir jedes Jahr ein umfangreiches Grillfest aus.
Unter Mitwirkung aller Kameraden und Kameradinnen, ist dieses Fest ein voller Erfolg. 

Für jedes fördernde Mitglied sind wir dankbar!

  


 

  • Rückblick: Passivenfest 2017

12/06/2017/©tojaud

Einmal im Jahr richten wir ein Fest für unsere Fördernden/Passiven Mitglieder, die uns jedes Jahr mit ihren Mitgliedsbeiträgen unterstützen, aus.

Das diesjährige Passivenfest feierten wir mit einem zünftigen Frühshoppen mit deftigem Essen und Blasmusik am Sonntag, den 11. Juni. In den Vorjahren gestalteten wir das Fest immer an einem Samstagnachmittag/Abend.

Doch wir wagten mal etwas Neues. Freitag begannen die ersten richtigen Vorbereitungen mit Feuerwehrhaus putzen, Tische und Bänke holen usw. Am Sonntag gegen 11:00 Uhr kamen die ersten Gäste. Wir hielten einen Getränkewagen, Essensausgabe sowie eine Kuchentafel bzw. Tortenbuffet bereit. Zügig füllte sich unser Feuerwehrhof, bei besten warmen Sommerwetter. Zu Essen gab es wie auch in den Vorjahren deftigen Kasslernacken mit Kartoffelsalat, Krautsalat und Meterbrot.

Doch nach einiger Zeit wurde der Kassler knapp - Was nun? Nachschub muss her! Zwei Kameraden machten sich schnell auf den Weg noch mehr Fleisch zu Organisieren. Doch sie kamen nicht mit Kassler zurück.  Jetzt gab es leckere Putenbrust. Nebenbei unterhielt der Musikzug der FF Grömitz unsere Passiven/Fördernden Mitglieder, die von der Blasmusik sehr begeistert waren. 

Doch auch an Kaffee, Kuchen und leckeren Torten haben wir nicht gespart. Von Erdbeer-Sahne-Torte über Schwarzwälder-Kirsch-Torte bis zum Butterkuchen oder Kirschkuchen (um nur einige zu nennen) gab es reichlich Auswahl. Während der gesamten Veranstaltung bediente unser Junges Kellner-Team alle Passiven Mitglieder, damit man nicht nach jedem Getränk aufstehen und selber holen musste. 

Auch unser diesjähriges Passivenfest wurde, trotz einiger Veränderungen, wieder sehr gut angenommen und wir konnten sichtlich zufrieden sein.


 

Härtere Strafe bei Nichteinhalten der Rettungsgasse

Gesetzesauszug § 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO: 

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht .. bildet,

muss mit einer Geldbuße von mindestens 200 € rechnen.

Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen 

eine Geldbuße von 320€ + ein Monat Fahrverbot oder

eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.