Durch Fahrzeug bezogene Informationen direkt am Unfallort wird die Rettungszeit

erheblich verkürzt und die Überlebenschancen steigen!

Moderne Autotechnik bietet mehr Sicherheit, erschwert aber teilweise die rasche Befreiung der Insassen.

Wo an der Karosserie Spreizer und Schere anzusetzen sind, welche Vorsichtsmaßnahmen nötig sind,

um Airbags nicht nachträglich auszulösen, ist den Einsatzkräften nicht immer bekannt.

Für schnellere Rettung sorgt die vom ADAC eingeführte und als Standard gesetzte Rettungskarte.

Diese soll einheitlich hinter der Fahrersonnenblende angebracht werden bis flächendeckend in ganz Europa

eine elektronische Datenübermittlung an die Unfallstelle möglich ist.

 

WICHTIG: 

Die Rettungskarte muss unbedingt hinter die Fahrersonnenblende! Nur so können wir schnellere Hilfe leisten!

 

Die Rettungskarte für ihr Fahrzeug finden sie beim ADAC

Erfahren Sie mehr über die Rettungskarte...

 

 


 

Quelle: ADAC.de 

>> Der auf dieser Seite zu sehende Text, stammt ausschließlich von der Internetseite des ADAC e.V. 

Härtere Strafe bei Nichteinhalten der Rettungsgasse

Gesetzesauszug § 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO: 

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht .. bildet,

muss mit einer Geldbuße von mindestens 200 € rechnen.

Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen 

eine Geldbuße von 320€ + ein Monat Fahrverbot oder

eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

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