Aufgabe Gefahrgut / Löschzug-Gefahrgut Ostholstein
Zu aller erst: Wir nehmen nur Indirekt am Löschzug-Gefahrgut teil. Wir stellen keine Fahrzeuge und Materialien, dafür aber freiwilliges Einsatzpersonal bereit. Zur Zeit sind aus unserer Wehr drei aktive Kameraden am LZ-G beteiligt, es werden aber regelmäßig weitere hierfür ausgebildet. Der LZ-G Standort für Fehmarn ist das Feuerwehrhaus der FF Bisdorf-Hinrichsdorf. (Weitere Infos folgen weiter unten...)
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 BrSchG hat jeder Kreis in Schleswig-Holstein einen Löschzug Gefahrgut aufzustellen.
Der Kreis Ostholstein aber stellt zwei Löschzüge Gefahrgut auf. Dies liegt in der geographischen Struktur des Kreises begründet. Die im LZG Erlass geforderte Eingreiffrist von 40 Minuten wäre mit einem Löschzug Gefahrgut nicht in allen Gemeinden des Kreises gewährleistet. Die Teilung erfolgt in die Bereiche „Nord“ und „Süd“. Die Kosten für das Aufstellen und die Unterhaltung der Löschzüge Gefahrgut trägt der Kreis Ostholstein.
Die Löschzüge Gefahrgut Ostholstein sind dezentral organisiert. Demnach bedient sich der Kreis Ostholstein den Feuerwehrstandorten verschiedener Gemeinden im Kreisgebiet. Diese erklären sich zur Unterstellung von kreiseigenen Fahrzeugen sowie kreiseigenem Gerät bereit. Dafür steht ihnen eine Kostenbeteiligung von Seiten des Kreises zu. Ebenso stellen verschiedene Gemeinden den Löschzügen Gefahrgut Fahrzeuge und Geräte zur Verfügung. Dafür beteiligt sich der Kreis Ostholstein mit einer Pauschale an laufenden Kosten. Ersatzbeschaffungen kommunaler Fahrzeuge, welche die Gemeinden den Löschzügen Gefahrgut zur Verfügung stellen werden mit einem höheren Kreisanteil bezuschusst.
Die Löschzüge Gefahrgut haben Mitglieder anderer Feuerwehren in einer Doppelmitgliedschaft. Auf Fehmarn wird der LZ-G in (geografisch von allen Wehren mittig) Bisdorf bereitgestellt. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einer Gemeinde (z.B. Stadt Fehmarn) sollen auf Antrag für die Dauer des Dienstes in den Löschzügen Gefahrgut ganz oder teilweise freigestellt werden. Mitglieder der Löschzüge Gefahrgut sollten den Wohnsitz entsprechend der Ausrückzeit um den Standort der zu besetzenden Fahrzeuge der „LZ-G“ haben. Sofern die Einsatzkräfte der „LZ-G“, auch zum Einsatz in ihrer örtlichen Feuerwehr eingeplant sind, haben sie grundsätzlich vorrangig die Löschzüge Gefahrgut zu besetzen.
(Einsatz 79/2022)
Einsatzgebiet der Löschzüge Gefahrgut sind das Kreisgebiet und sonstige vom Träger zugewiesene Einsatzbereiche. Das bedeutet, dass innerhalb des Kreises keine gemeindeübergreifende Hilfe durch die Löschzüge Gefahrgut geleistet wird. Die Standorte der Löschzüge Gefahrgut sind so zu planen, dass innerhalb einer Eingreiffrist von 40 Minuten in jeder Gemeinde des Kreises Ostholstein Hilfe durch die Löschzüge Gefahrgut geleistet werden kann.
Die Löschzüge Gefahrgut unterstützen die öffentlichen Feuerwehren bei Einsätzen
nach § 6 BrSchG im Zusammenhang mit:
- · Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern,
- · kerntechnischen Unfällen und Unfällen mit ionisierender Strahlung,
- · Unfällen mit schädlichen Organismen und
- · bei Bränden durch Beurteilung besonderer Gefahren.
Die Löschzüge Gefahrgut Ostholstein sind dezentral organisiert. Die Bezeichnung „Löschzug“ erfolgt nicht gemäß der Gliederung der Mannschaft eines Zuges nach der Feuerwehrdienstvorschrift 3 (Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz) sondern bezieht sich auf die Terminologie in § 3 Abs. 1 Nr. 5 BrSchG. Ein LZG besteht aus einer Führungseinheit und vier Gefahrgutgruppen. Diese sind wie folgt stationiert:
Die beiden Löschzüge Gefahrgut werden in einer ABC-Bereitschaft (6. FW-Bereitschaft Ostholstein) organisiert. Dies ergibt sich aus dem Erfordernis einer verbandsmäßigen Führung im Falle des Einsatzes von mehr als einem Löschzug Gefahrgut. Die Bereitschaftsführung ist nicht standortgebunden, da ihre Zuständigkeit LZG-übergreifend ist. Die grundsätzliche Möglichkeit zur Aufstellung einer ABC-Bereitschaft ergibt sich aus dem entsprechenden Erlass des Innenministeriums vom 19. Mai 2008, wenngleich für diese Bereitschaft keine Gliederungsstruktur vorgegeben wurde.
Die Führung der Löschzüge Gefahrgut Ostholstein obliegt dem „Bereitschaftsführer ABC“. Diese Funktion wird in Personalunion vom Fachwart Gefahrgut wahrgenommen. Die Löschzüge Gefahrgut Ostholstein Nord und Süd werden von je einem Zugführer und seinem Stellvertreter geführt. Die Führungskräfte der Löschzüge Gefahrgut werden vom Kreis Ostholstein für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Die Dienstgrade ergeben sich aus der entsprechenden Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein. Der Bereitschaftsführer ABC wird bei Abwesenheit von den beiden Zugführern vertreten, die Zugführer analog von ihren Stellvertretern. Der Leiter Gefahrgut sowie die beiden Zugführer mit ihren Stellvertretern bilden die „Führungsgruppe Gefahrgut“. Diese ist vergleichbar mit dem Vorstand einer öffentlichen Feuerwehr. Ergänzend zum Personal der Führungsgruppe ist die Funktion des Fachberaters ABC Schutz in der Technischen Einsatzleitung des Kreises (S 32) sowie der Posten des Lehrgangsleiters ABC-Einsatz zu besetzen. Diese Posten können in Doppelfunktion von den Führungskräften wahrgenommen werden.
Hinweis (07/2022) zur Struktur (Grafik s.o.): Mittlerweile wurde der Dekon-P Neustadt von der Feuerwehr an das THW Neustadt abgebgeben, der CBRN-ErkKW ist nun in Malente (LZG-Nord) stationiert.
Quelle:
Text: FF Burg a. F., KFV-OH, LZG-OH http://www.lzg-oh-sued.de/viewpage.php?page_id=15)
Gefahrgut-Bild: https://lzg-ostholstein.chayns.net/
Grafik 6.FW-Bereitschaft: http://kfv-oh.de/aktuelles/news/2022/jhv/2021-jb.pdf
Weitere Info's zum Löschzug Gefahrgut Ostholstein: https://lzg-ostholstein.chayns.net/Ticker