DLA(K) 23/12

Ersatzbeschaffung: 

Seit 2023 laufen die Vorbereitungen für eine Ersatzbeschaffung für ein neues Hubrettungsgerät auf Hochtouren. Anfang 2024 ging die Ausschreibung für einen Teleskopgelenkmastfahrzeug heraus, ein Anbieter hat sich beworben. Nun erfolgt demnächst die Auftragsvergabe, bevor wir evtl. noch in diesem Jahr das Neufahrzeug bei uns begrüßen dürfen.

Fahrzeugname

Drehleiter Automatik (mit Korb) 23/12 

Funkrufname

Florian Ostholstein 33/32/1

 

Im Dienst seit: 2005

Besatzung: 1/2 (Trupp)

 

23/12 = 23 Meter Rettungshöhe bei 12m Abstand vom Objekt.

Besonderheiten:

  • Farbe: Signalrot
  • Feste Schlauchleitung im ersten Leiterteil

 

 

Die Drehleiter Automatik (mit Korb) 23/12 wird zur Rettung von Menschen in Notlagen, zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfeleistung eingesetzt.

Die DLK rückt als drittes Fahrzeug zur Brandbekämpfung & zur Technischen Hilfe aus.

 

 

 

Beladung Fahrerseite

  • Elektrolüfter
  • Klappbare Trage
  • Schleifkorbtrage
  • Verbandskoffer
  • Bergetuch
  • Axt
  • Kettensägen, Bügelsäge
  • Schnittschutzhose, Schnittschutzjacke, Helm mit Gehörschutz
  • Eisschuhe
  • Scheinwerfer 1000W
  •  Drahtseile
  • Strangkette für Schleifkorbtrage
  • Gurte, Kanister, Schäckel...

 

 

 

 

Ansicht Heck

(mittlerweile mit Heckwarnmarkierung)

Beladung Lafette

  • Notstromaggregat
  • 30m B Druckschlauch

 

 

 

Beladung Podium

  • Absperrkegel
  • Trageaufnahme für den Korb

Beladung Beifahrerseite

  • Feuerwehraxt
  • C / B / D Druckchläuche
  • C / B / D Strahlrohre
  • Atemschutzgeräte & Ersatzflaschen
  • Feuerlöscher
  • Werkzeugkasten
  • Rettungsleinen
  • Monitor
  • Abschleppseil für Fahrzeuge
  • Verteiler

 

 

Fahrerhaus

  • Funkgeräte
  • Verkehrskelle
  • Lampen / Scheinwerfer
  • Warndreieck
  • Warnflagge

 

 

 

Weitere Fotos von der Drehleiter

 

 

 

Härtere Strafe bei Nichteinhalten der Rettungsgasse

Gesetzesauszug § 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO: 

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht .. bildet,

muss mit einer Geldbuße von mindestens 200 € rechnen.

Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen 

eine Geldbuße von 320€ + ein Monat Fahrverbot oder

eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.